Als Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
Aufräumcoaching ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar
- Sie können als Privatperson Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen.
- Es muss sich auch tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Ihrem Haushalt ausgeführt wird.
- Zudem dürfen Sie den Betrag nicht bar bezahlen. Sie benötigen eine Rechnung. Nur wenn Sie die Summe überwiesen haben, wird das Finanzamt Ihren Steuerabzug anerkennen.
Sie können bis zu 20.000 Euro im Jahr an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, von denen 20 Prozent Ihre Steuerschuld mindern. Das ergibt einen Abzug von bis zu 4.000 Euro (selbst Kosten für die Entsorgung von Abfällen können Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen, aber nur, wenn die Arbeit Teil einer haushaltsnahen Dienstleistung ist (§ 35a EStG). Auch Verbrauchsmaterialien zählen dazu, also etwa Spül- oder Reinigungsmittel).
Leistungen beantragen
Es gibt die Möglichkeit, über die Träger der Eingliederungshilfe (z. B. Jugendämter, oder das Amt für Teilhabe und Soziales) Gelder zu beantragen für besondere Lebenslagen zur Teilhabe an der Gesellschaft.
Haben Sie Anspruch auf Teilhabe – oder Eingliederungshilfen, können Sie anstatt von Sach- und Dienstleistungen auch eine Geldleistung erhalten, mit der Sie ein Ordnungscoaching bezahlen können. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe für jeden Antrag einzeln beschlossen werden, lohnt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob man leistungsberechtigt ist.